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Holger Gack

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01.02.2018

Bauvertragsrecht: Regressfalle entschärft

Zum Abschluss unserer Beitragsreihe über das neue Bauvertragsrecht informiert Karsten Meurer im GEB 02-2018 über die erweiterte Haftung der Produkthersteller. Darüber hinaus bietet die Kanzlei Meurer Rechtsanwälte in Stuttgart Seminare zum Thema sowie verschiedene Verträge zum Download.

Die Beiträge zu den Änderungen des neuen Bauvertragsrechts finden Sie hier:

  • Auswirkungen der BGB-Novelle, GEB 06-2017
  • Verbesserte Rechtslage für Unternehmer, GEB 07-2017
  • Der Architekten- und Ingenieurvertrag, GEB 09-2017
  • Besserer Durchblick für Verbraucher, GEB 10-2017
  • Regelungen für Bauträger, GEB 11-2017
  • Regressfalle entschärft, GEB 02-2018



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